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Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen der jobvector GmbH


Gilt ab: 01.01.2021

A. Datenschutzerklärung

Sie finden die Datenschutzerklärung für die jobvector GmbH auf unserer Domain jobvector.de unter der Seite “Datenschutz”.

B. Geschäfts- und Nutzungsbedingungen, allgemein

§ 1 Allgemein

  1. Die Nutzungsbedingungen gelten für die Parteien jobvector GmbH, Kölner Landstr. 40, 40591 Düsseldorf, Deutschland, vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Eva Birkmann & Tom Wiegand, nachfolgend “jobvector” oder “wir” genannt und dem NutzerIn, nachfolgend “Nutzer” oder “Sie” genannt.
  2. Die Nutzungsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen, die die jobvector GmbH anbietet (nachfolgend “jobvector-Plattformen” genannt). Diese Dienstleistungen umfassen namentlich alle Webangebote der jobvector Domänen, die jobvector App und alle Veranstaltungen von jobvector.
  3. Wenn Sie die Nutzungsbedingungen von jobvector nicht akzeptieren, bitten wir Sie, jegliche weitere Nutzung unserer Dienstleistungen zu unterlassen. In diesem Fall dürfen Sie die jobvector-Plattformen nicht weiter nutzen und müssen diese verlassen.
  4. Sollten Sie die jobvector Plattform dennoch weiterhin nutzen, gilt dies als konkludentes Einverständnis mit unseren Nutzungsbedingungen ohne dass es einer ausdrücklichen Zustimmung bedarf.

§ 2 Anpassungen und Aktualisierungen

  1. jobvector ist berechtigt, die Nutzungsbedingungen zu ändern. Änderungen werden durch Veröffentlichung der neuen Nutzungsbedingungen auf den Websites von jobvector kommuniziert und lösen die bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Bedingungen und Bestimmungen ab. Die jeweilige Gültigkeit der neuen Bedingungen ist durch einen Datumsstempel gekennzeichnet (“Gilt ab:”). Nutzen Sie nach dem angegebenen Datum die jobvector-Plattformen, akzeptieren Sie damit die neuen Nutzungsbedingungen.
  2. Sind Sie mit den neuen Bedingungen nicht einverstanden, unterlassen Sie bitte die Nutzung der jobvector-Plattformen und löschen Sie Ihr ggf. angelegtes Nutzerkonto.

§ 3 Geistiges Eigentum

  1. Unsere Plattformen beinhalten Daten und Informationen aller Art, die marken- und/oder urheberrechtlich geschützt sind. Es ist nicht gestattet, die Website oder andere Plattformen im Ganzen oder einzelne Teile davon herunterzuladen, zu vervielfältigen oder zu verbreiten. Gestattet sind allerdings die technisch bedingte Vervielfältigung zum Browsen oder Lesen, sowie die Vervielfältigung für den eigenen Gebrauch.
  2. Zuwiderhandlungen werden nach geltendem Recht unter Ausschöpfung des Rechtsweges verfolgt. Auf eine Strafbarkeit gemäß § 106 UrhG wird ausdrücklich hingewiesen.
  3. Alle Arbeitsergebnisse, Informationen und Webseiten unserer Plattformen unterliegen dem Copyright von jobvector. Ausgeschlossen sind solche Daten, die von Kunden oder Dritten erstellt und von uns unverändert zur Veröffentlichung im Rahmen unserer Dienstleistung übernommen wurden.
  4. Die jobvector GmbH ist Urheber und Inhaber aller erstellten Plattformen, Datenbanken und Daten. jobvector ist der Eigentümer der Rechte an diesen Informationen, Algorithmen und Prozessen. Dieses Recht erstreckt sich auch explizit auf die Berechnungsergebnisse der von jobvector erstellten oder modifizierten Algorithmen.

§ 4 Salvatorische Klausel

Sollte ein Paragraph dieser Nutzungsbedingungen/AGB ganz oder teilweise für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, gilt der betreffende Paragraph oder Absatz als von den restlichen Bestimmungen abtrennbar. Die Gültigkeit und die Durchsetzbarkeit aller sonstigen Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen, insbesondere die restlichen Absätze des jeweiligen Paragraphen bleiben davon unberührt. In diesem Fall wird der ungültige oder nicht durchsetzbare Paragraph durch eine branchenübliche oder gesetzliche Bestimmung ersetzt.

C. Geschäfts- und Nutzungsbedingungen für Arbeitgeber, allgemein

§ 1 Vertragsparteien

  1. Die Vertragsparteien sind der Betreiber von jobvector, die jobvector GmbH, Kölner Landstr. 40, 40591 Düsseldorf, vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Eva Birkmann & Tom Wiegand, nachfolgend “jobvector” oder “wir” genannt, und derjenige, der mit jobvector ein zweiseitiges Rechtsgeschäft eingeht, nachfolgend Kunde genannt.
  2. Die Geschäfts- und Nutzungsbedingungen für Arbeitgeber richten sich insbesondere an Kunden nach folgenden Definitionen:
    • Unternehmer laut §14 Abs. 1 BGB insbesondere rechtsfähige Personengesellschaften nach §14 Abs. 2 BGB
    • Kaufmann laut §1 HGB
    • juristische Personen des Privatrechts
    • juristische Personen des öffentlichen Rechts

§ 2 Vertragsgegenstand

  1. Der Vertrag beinhaltet die gegenseitig vereinbarten Leistungen zwischen jobvector und dem Kunden ausschließlich auf Grundlage unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen, unserer Preisliste der jeweiligen Plattform und den produktbezogenen Geschäftsbedingungen.
  2. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollte der Kunde eigene Vertragsbedingungen aufstellen, die von diesen AGB abweichen oder ihnen entgegenstehen, so haben diese nur dann Gültigkeit, wenn jobvector die Geltung explizit schriftlich bestätigt.

§ 3 Geltungsbereich

Unsere AGB gelten für sämtliche Verträge, die mit uns abgeschlossen werden. Es gelten jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses veröffentlichten AGB.

§ 4 Vertragsabschluss

  1. Verträge kommen nur auf der Grundlage von zuvor durch jobvector abgegebenen freibleibenden Angeboten zustande. Der Kunde kann auf diese freibleibenden Angebote hin ein Angebot auf Vertragsabschluss unterbreiten, durch Erklärung gegenüber jobvector z.B. durch Rückgabe des unterschriebenen freibleibenden Angebotes im Original/Kopie per E-Mail, Fax oder postalisch an jobvector. Der Vertrag kommt mit Zugang einer ausdrücklichen Annahmeerklärung von jobvector beim Kunden zustande oder nach § 362 Abs. 1 HGB durch Schweigen als konkludente Annahme des Antrages.
  2. Des Weiteren kann der Kunde jobvector auch ein Angebot auf Vertragsabschluss in digitaler Form unterbreiten, über die jobvector Website mit den dort zur Verfügung gestellten Eingabemasken. Vor jeder Abgabe eines Angebotes wird auf die im Falle eines Vertragsschlusses geltenden Nutzungsbedingungen/AGB hingewiesen. Mit der Bestätigung der Kenntnisnahme dieser Nutzungsbedingungen/AGB und der digitalen elektronischen Bestätigung unterbreitet der Kunde jobvector ein Angebot auf Abschluss des jeweiligen Vertrages unter Geltung dieser akzeptierten Nutzungsbedingungen.
  3. jobvector behält sich die Möglichkeit vor, Angebote von Kunden ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Die Ablehnung erfolgt durch schriftliche oder digitale Benachrichtung des Kunden. Sollte jobvector das Angebot nicht innerhalb einer Frist von 2 Wochen ablehnen, gilt der Antrag des Kunden gemäß § 362 Abs. 1 HGB als konkludent angenommen und der Vertrag als zustande gekommen.

§ 5 Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde stellt jobvector alle auftragsrelevanten Informationen und Datenmaterialien schnellstmöglich in vollständiger, einwandfreier und unmittelbar verwertbarer Form zur Verfügung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
  2. Der Kunde sichert jobvector zu, dass er alle erforderlichen Rechte besitzt, die Datenmaterialien einschließlich ihrer Einzelbestandteile zu nutzen, zu speichern, zu vervielfältigen, zu verändern, öffentlich zugänglich zu machen, zu übermitteln und diese Rechte auf Dritte zu übertragen. Der Kunde räumt jobvector die für die Publikation erforderlichen Rechte durch die Akzeptanz der Nutzungsbedingungen/AGB ein.
  3. jobvector hat das Recht die vom Kunden zur Produkterfüllung bereitgestellten Daten, wie Logo, Farbcodes, Bildmaterial, Inhalte von Anzeigen (z.B. Stellentitel, Zielgruppe, etc.) und weiteres in folgender Hinsicht zu Nutzen:
    • Beliebiges Arrangement der Einzelkomponenten zum Zweck einer auf das jeweilige Medium abgestimmten Anzeigengestaltung.
    • Nutzung einer automatisierten, algorithmischen Permutation der Anzeigenkomposition und Anzeigenerstellung.
    • Bewerbung auf Plattformen Dritter im Namen, Erscheinungsbild und Corporate Design des Kunden. Dieses Recht umfasst alle zum jeweiligen Zeitpunkt der Produkterfüllung bestehenden Channel, z.B. Digital, Print, Mobile, TV, Messen und weitere.
  4. jobvector ist für die Inhalte, die der Kunde oder ein Dritter bereitstellt, nicht verantwortlich. Insbesondere ist jobvector nicht verpflichtet, die Inhalte oder die verlinkten Seiten auf mögliche Rechtsverstöße hin zu überprüfen.
  5. Erlangt der Kunde Kenntnis eines Rechtsverstoßes oder Missbrauches oder werden Ansprüche Dritter gegen ihn geltend gemacht, die mit den Datenmaterialien im Zusammenhang stehen, hat der Kunde jobvector unverzüglich zu benachrichtigen und umgehend angemessene Gegenmaßnahmen einzuleiten. jobvector ist berechtigt, die Veröffentlichung bis zu einer endgültigen Klärung zwischen Kunde und Dritten einzustellen.
  6. Sollten Dritte jobvector wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus den überlassenen Datenmaterialien oder den Inhalten der verlinkten Seiten resultieren, verpflichtet sich der Kunde ohne Rücksicht auf ein etwaiges Verschulden, jobvector von jeglicher Haftung freizustellen und jobvector die Kosten zu ersetzen, die infolge der Inanspruchnahme einer möglichen Rechtsverletzung entstehen, insbesondere die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung. Der Kunde ist verpflichtet, jobvector nach besten Kräften mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung zu unterstützen. Weitergehende Ansprüche von jobvector bleiben unberührt.
  7. Der Kunde ist verpflichtet, seinen E-Mail Account so einzurichten, dass die E-Mails von jobvector ihn erreichen und insbesondere nicht im „Spam-Ordner“ landen.
  8. Der Kunde ist verpflichtet, sein IT-System nach dem zumutbaren technischen Stand einzurichten, um einen reibungslosen Netzbetrieb mit jobvector zu gewährleisten.
  9. Sämtliche Mängel müssen vom Kunden unverzüglich gemeldet werden.

§ 6 Preise

  1. Die Verkaufspreise entsprechen der zum Zeitpunkt der Bestellung aktuell geltenden Preisliste oder den getroffenen Vereinbarungen.
  2. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§ 7 Zahlungsbedingungen

  1. Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug von Skonto ab Rechnungsdatum sofort zur Zahlung fällig.
  2. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 6 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank fällig. Zudem werden die Kosten und Gebühren zur Feststellung und Durchsetzung der Forderung dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt.
  3. jobvector behält sich vor, Accounts von säumigen Kunden zu sperren.
  4. Ein weiterer Kauf darf nur nach Begleichung aller angemahnten offenen Posten inkl. Zinsen und Kosten durchgeführt werden.
  5. Sollte dennoch ein Kauf getätigt werden, der nach unseren Nutzungsbedingungen als Angebot auf Abschluss eines Vertrages zu verstehen ist, obwohl noch angemahnte offene Posten bestehen, behält sich jobvector die Möglichkeit vor, das Angebot abzulehnen.
  6. Fallen Kosten oder Gebühren bei Auslandszahlungen oder anderen Zahlungsarten an, sind diese vom Kunden zu tragen.
  7. Sofern Lastschrift oder Kreditkartenzahlung vereinbart wird, hat der Kunde für den Fall der Rücklastschrift die gegebenenfalls anfallenden Bankrücklastkosten zu tragen, sofern jobvector die Rückbuchung nicht zu vertreten hat.
  8. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden ist jobvector berechtigt, auch während der Laufzeit des Vertrages, das Erstellen weiterer Leistungen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. Begründete Zweifel liegen insbesondere dann vor, wenn der Kunde ein- oder mehrfach in Zahlungsverzug geraten ist oder Wirtschaftsauskunfteien etwaige Negativmerkmale ausweisen.
  9. Wird eine Ratenzahlung vereinbart und die dann fällige Rate nicht innerhalb von 14 Tagen nach dem vereinbarten Zahlungsziel der jeweiligen Rate bezahlt, werden alle folgenden Raten in Höhe des Restbetrags sofort fällig.
  10. Zahlungen des Kunden werden immer zuerst mit der ältesten bestehenden Forderung verrechnet.
  11. Angebote, Rechnungen und Mahnungen sowie sämtliche Kommunikation zu Zahlungsvorgängen kann von jobvector digital (bevorzugt, aber nicht ausschließlich, per E-Mail) durchgeführt werden. Der Kunde hat kein Recht auf eine gedruckte Zustellung dieser Informationen. Der Kunde teilt jobvector zum Zweck dieser Nachrichtenübermittlung von Zahlungen eine E-Mailadresse mit, an die jobvector die Zahlungsinformationen senden kann. Änderungen an dieser E-Mailadresse sind jobvector umgehend mitzuteilen.

§ 8 Verfügbarkeit der jobvector-Dienste

  1. jobvector bietet seine Leistungen vierundzwanzig Stunden, an sieben Tagen pro Woche, an. Betriebsunterbrechungen werden, soweit vorher möglich, mit angemessener Frist angekündigt. jobvector wird Störungen seiner technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen Möglichkeiten schnellstmöglich beseitigen.
  2. Lieferunterbrechungen im Zusammenhang mit der Systempflege oder Wartung sind von den Kunden im erforderlichen Umfang hinzunehmen.
  3. Bei zeitweiliger Unterbrechung der Online-Schaltung aufgrund von Betriebsstörungen, hat der Kunde Anspruch auf Verlängerung der Vorhaltungsdauer um den Zeitraum der nicht-Verfügbarkeit, sofern dieser mindestens 7 Werktage beträgt.

§ 9 Links auf andere Webseiten

  1. Sobald Sie einem Link auf eine andere Webseite folgen und damit unsere Webseite verlassen, haben wir keine weitere Kontrolle oder Einfluss auf die dort aufgeführten Inhalte. Wir machen uns diese nicht zu Eigen und übernehmen keine Verantwortung für diese.
  2. jobvector behält sich sie Möglichkeit vor, Links bei Verdacht auf rechtswidrige Inhalte bis auf weiteres zu sperren.
  3. Beachten Sie bitte auch, dass die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen einer verlinkten Seite von den Nutzungsbedingungen und dem Datenschutzstandard unserer Seite abweichen. Aus diesem Grund sollten Sie die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen der verlinkten Zielseite lesen und einhalten.

§ 10 Haftung

  1. jobvector haftet nicht für die Aktualität der Inhalte auf Partnerseiten. Technisch bedingt kann es zu Verzögerungen bei der Stellenschaltung und Stellenlöschung kommen. Dies kann dazu führen, dass auch eine von jobvector bereits gelöschte Stellenanzeige noch einige Zeit auf weiteren Channeln bzw. Partnerseiten zu finden ist. Diese Verzögerungen sind nicht auf jobvector zurückzuführen und fallen nicht in unseren Verantwortungsbereich, sondern allein in die Verantwortung des jeweiligen Partners.
  2. jobvector ist nicht haftbar für nicht von uns gesteuerte Republizierungen auf Seiten Dritter, z.B durch Spiegelung oder Crawling unserer Anzeigen. Damit einhergehende falsche Angaben auf Seiten Dritter fallen nicht in unseren Verantwortungsbereich und können nicht von uns verhindert werden.
  3. jobvector haftet nicht für die Archivierung und ggf. Bereitstellung der Stellenanzeige nach der Laufzeit durch Dritte. Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Löschanfrage an den jeweiligen publizierenden Betreiber der Plattform.
  4. jobvector versucht, nicht autorisierte Publikation Ihrer Stellenanzeige auf Plattformen von Dritten technisch und rechtlich zu unterbinden. Der Kunde stimmt diesem Vorgehen zu.

§ 11 Leistungsverzögerung & Rückvergütung

  1. Liefer- und Leistungsverzögerungen bzw. -ausfälle, die jobvector nicht bzw. nicht wenigstens grob fahrlässig zu vertreten hat, begründen keinen Anspruch auf Erstattung bzw. Reduzierung der für die Leistung zu zahlenden vereinbarten Vergütung.
  2. Dies gilt insbesondere für die Verwendung von ungeeigneter Soft- und/oder Hardware zur Darstellung (z.B. Browser) oder den Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber. jobvector ist in allen anderen Fällen berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben bzw. zu verlängern.

§ 12 Automatisierter Datenaustausch

  1. Der automatisierte Fluss von Daten in das oder aus dem jobvector System erfolgt auf Grundlage bestimmter Richtlinien, im Folgenden als Schnittstellen bezeichnet. Jede Schnittstelle basiert auf einer Spezifikation, welche den genauen Leistungsumfang sowie die technischen Details der Schnittstelle beschreibt. Die Spezifikation beschränkt sich auf die Definition technischer Aspekte. Für die transportierten Inhalte gilt § 7.
  2. Für Ausfälle und Schäden, die aufgrund unsachgemäßer Nutzung einer Schnittstelle entstehen, übernimmt jobvector keine Haftung.
  3. Störungen, die aufgrund einer unvollständigen Spezifikation oder einer fehlerhaften Umsetzung einer Spezifikation entstehen, werden schnellstmöglich behoben. jobvector behält sich vor, die Verfügbarkeit der Schnittstelle während dieses Zeitraums ganz oder teilweise auszusetzen, um Schaden am Gesamtsystem zu verhindern. Ein Anspruch auf Rückvergütung oder Leistungsminderung ergibt sich daraus nicht; darüber hinaus gelten die unter § 13 beschriebenen Regelungen und Bedingungen.
  4. Zum Zwecke der Nachvollziehbarkeit des Datenaustausches sowie zur Fehlerkontrolle können die Inhalte oder Teile der Inhalte des Datenaustausches protokollarisch erfasst werden. Um Schäden und Ausfälle zu vermeiden empfiehlt es sich, eine Schnittstelle im Rahmen einer Testphase in einer nicht produktiven Testumgebung zu prüfen.
  5. jobvector behält sich vor, Schnittstellen aufgrund neuer oder geänderter Anforderungen weiter zu entwickeln. Daher unterliegen diese einer Versionierung, welche in den zugrunde liegenden Spezifikationen beschrieben wird.

§ 13 Datenschutz

  1. Bitte beachten Sie unbedingt zusätzlich unsere Datenschutzerklärung.
  2. Durch das Zustandekommen des Rechtsgeschäfts vereinbaren beide Seiten die jeweiligen Datenschutzgesetze zu beachten. Diese Verpflichtung bleibt auch nach dem Vertragsende wirksam.
  3. Der Kunde nimmt mit dieser Klausel zur Kenntnis, dass seine Daten Datenschutzkonform in maschinenlesbarer Form gespeichert und für Vertragszwecke verarbeitet werden.

§ 14 Vertragsübertragung und Reselling

  1. Die Rechte des Kunden aus einem Vertrag sind nicht übertragbar und nicht abtretbar.
  2. Ein Angebot von jobvector mit anderen Konditionen als den in der aktuell gültigen Fassung der Produktübersichten, Preislisten und Preisauszeichnungen auf den jobvector Plattformen angegebenen, ist nur unter den spezifizierten Konditionen und ausschließlich für den benannten Kunden gültig. Der benannte Kunde hat kein Recht, den Vertrag auf Dritte umzuschreiben oder Dritte als Empfänger oder Erfüllungsgehilfen einzusetzen.
  3. Agentur ist jeder, der Produkte und Leistungen von jobvector nicht zur unmittelbaren Selbstnutzung, sondern zur Nutzung durch Dritte erwirbt.
  4. Die Vertragsübernahme durch Dritte auf Seiten des Kunden oder einer Agentur (Reselling) bedarf jobvectors vorheriger schriftlicher Zustimmung.
  5. Eine Abtretung von Produkten von Agenturen an weitere Agenturen ist ausgeschlossen. Die Agentur verpflichtet sich, jeden Dritten (Kunden oder Agenturen), an den sie Produkte und Leistungen von jobvector abtritt, auf das Verbot der weiteren Abtretung hinzuweisen.
  6. Sollte ein Kunde oder eine Agentur dennoch Produkte an eine weitere Agentur abtreten, behält sich jobvector die Möglichkeit vor, die Leistungen nach Kenntnisnahme unverzüglich einzustellen, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Des Weiteren ist der Kunde in diesem Fall nicht berechtigt sich etwaige Kosten rückerstatten zu lassen.

§ 15 Gewährleistung

  1. Grundlage für die Leistungserbringung sind ausschließlich die schriftlich vereinbarten Leistungsmerkmale und der Leistungsumfang. Der Kunde hat die Leistungen unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich gegenüber jobvector anzuzeigen. Unterlässt er dies, gelten die Leistungen als mangelfrei erbracht.
  2. Die Gewährleistungsansprüche des Kunden erstrecken sich nicht auf Mängel, die in einer nur unerheblichen Abweichung von der vereinbarten Produktdefinition bestehen.
  3. Performance-Produkte wie Kampagnen können immanent einer Minderleistung unterliegen, daher ist eine Gewährleistung bezüglich des gewünschten Zwecks und definierten Ziels des Performance-Produkts ausgeschlossen.
  4. Sämtliche Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, indem der Kunde Kenntnis von dem Mangel erlangt oder im Falle von grober Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.

§ 16 Erfüllungsort

Der Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters jobvector GmbH in Düsseldorf.

§ 17 Gerichtsstand und geltendes Recht

  1. Der ausschließliche Gerichtsstand ist Düsseldorf.
  2. Auf die AGB und das Vertragsverhältnis findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

§ 18 Messung und Darstellung von Kennzahlen

  1. Die Erhebung von Kennzahlen z.B. bei Stellenanzeigen (Ansichten, Bewerbungen, CVR etc.) oder anderen Produkten ist ein technisch und inhaltlich anspruchsvoller Prozess. jobvector versucht nach bestem Wissen Performance-Kennzahlen aller Art zu erheben, zu prüfen und zu analysieren. Wir erhöhen die Qualität und Validität der Kennzahlen durch:
    • Einsatz mehrerer gleichzeitiger Messverfahren
    • Anti-Betrugs-Maßnahmen (Anti-Fraud) Maßnahmen
    • genaue Definition der zu erhebenden Werte
    • ständige Adaption der Messverfahren und Daten basierend auf aktuellen Erkenntnissen
  2. Alle angezeigten Kennzahlen, insbesondere aber nicht ausschließlich in Dashboards, Analysen und Performance-Reports sind beschreibende Näherungen und keine eindeutigen, mathematisch festgelegten, rechtsverbindlichen Aussagen.
  3. Die dargestellten Werte unterliegen Schwankungen und Messfehlern, die hervorgerufen sein können durch (Mess-)Technik, Inhalt, Systematik der Erhebung (Bias), Kalkulationsfehlern, Re-Definition von Kennzahlen und weiteren Fehlerklassen o.ä.
  4. jobvector kann für abweichende Angaben zu diesen Performance-Daten nicht haftbar gemacht werden.
  5. Wir behalten uns das Recht vor, das Messsystem, die verwendeten Analyse- und Berechnungsverfahren und dargestellten Ergebnisse, sowie generell alle dargestellten Daten, jederzeit auszutauschen, zu korrigieren oder zu entfernen. Eine solche Anpassung der Daten kann auch retrospektiv erfolgen.
  6. Der Kunde und Nutzer der Plattform kann nur die aktuellen Berechnungsergebnisse einsehen und hat kein Recht, ältere Berechnungen zu erhalten oder selbst zu publizieren.
  7. Rückwärtig angepasste Kennzahlen können keine Änderung von bereits erbrachten Leistungen, abgeschlossenen oder laufenden Verträgen, Käufen oder Produktumsetzungen bewirken.

§ 19 Sonstiges

  1. Die Nutzung des Internets erfolgt auf eigene Gefahr.
  2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, die den vorliegenden Nutzungsbedingungen/AGB entgegenstehen, sie außer Kraft setzen oder ihnen widersprechen, haben nur dann Gültigkeit, wenn deren Geltung durch jobvector ausdrücklich schriftlich bestätigt wird.
  3. Bei Verstößen gegen die AGB behalten wir uns das Recht vor, Firmen und Personen von der Nutzung unserer Leistungen dauerhaft auszuschließen.
  4. jobvector behält sich vor, über das System versandte E-Mails zwischenzuspeichern und Teilnehmer bei Verdacht auf Missbrauch des Systems oder bei Belästigung Dritter von der Nutzung auszuschließen.
  5. Der Nutzer willigt ein, dass seine Aussagen aus Feedback-Formularen von jobvector zu Werbezwecken als Referenz verwendet werden dürfen.
  6. jobvector ist berechtigt, auch über das Vertragsende hinaus dem Kunden Informationen zu Marketingzwecken zu schicken und für früher bestellte oder ähnliche Produkte zu werben. Durch die Bestätigung der Nutzungsbedingungen/AGB erteilt der Kunde seine Einwilligung dazu, Werbung und Informationen von jobvector zu Marketingzwecken zu erhalten. Der Kunde kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen.
  7. jobvector behält sich vor, das Angebot unter einem anderen Namen anzubieten. Ein Namenswechsel ändert nichts an bestehenden Vertragsverhältnissen, die übernommen werden und nach dem Namenswechsel weiterhin gültig sind.
  8. jobvector ist zur Einschaltung von Erfüllungsgehilfen berechtigt.

D. Geschäfts- und Nutzungsbedingungen für Arbeitgeber, produktspezifisch

§ 1 Stellenanzeigen

  1. Inhalt und Form der Anzeigen

    jobvector behält sich das Recht vor, alle Stellenanzeigen oder Inhalte von der Seite zu entfernen, die entweder gegen die nachfolgenden Bedingungen verstoßen oder in sonstiger Art und Weise die Interessen von jobvector beeinträchtigen.

    • Die Stellenanzeige muss den gesetzlichen Anforderungen entsprechen
    • Die Anzeige darf keine falschen, ungenauen oder irreführenden Informationen enthalten.
    • Die Anforderungen und Kriterien müssen den tatsächlichen und rechtlichen Anforderungen der veröffentlichten Stelle entsprechen.
    • Verschlagwortung und Kategorisierung:
      • Die eigenständige Verschlagwortung und Kategorisierung von Anzeigen muss kongruent zu den Inhalten der Anzeige sein.
      • Abhängig vom jeweiligen Anzeigenprodukt wird die fachspezifische Verschlagwortung, Rubrizierung und Kategorisierung zur gezielten Auffindbarkeit der Stellenanzeigen durch jobvector durchgeführt.
    • Verlinkungen auf Wettbewerber sind grundsätzlich nicht zulässig. Es dürfen nur Links auf die Unternehmensseite des Kunden veröffentlicht werden.
    • Sämtliche Inhalte und Links einer Anzeige müssen für den Nutzer direkt sichtbar sein. Eigene Tracking Codes des Kunden und interaktive Elemente sind grundsätzlich nicht erlaubt, außer Links und E-Mailadressen, wenn sie auf die Unternehmensseite des Kunden verweisen.
    • Pro Stellenanzeige darf nur für einen freien Arbeitsplatz geworben werden.
    • Pro Stellenanzeige dürfen max. 3 Ortsangaben hinterlegt werden.
    • Nach Schaltung der Anzeige darf die Anzeige nur nach Rücksprache mit jobvector inhaltlich und graphisch geändert werden.
    • Jobvector ist berechtigt, den angezeigten Stellentitel der Anzeige außerhalb der Anzeige anzupassen.
    • Stellenanzeigen für selbstständige Tätigkeiten oder freie Mitarbeit müssen im Text deutlich vermerkt werden.
    • Vorleistungen und finanzielle Eigeninvestitionen des Bewerbers müssen im Text vermerkt werden (auch Reisekosten und Teilnahme an Schulungen).
    • Die Ziele der vom Kunden übermittelten Links müssen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Auf die Informationspflichten des Kunden nach aktueller Gesetzgebung, insbesondere der DSGVO weisen wir ausdrücklich hin. Beachten Sie unsere Datenschutzbestimmungen.
    • Der Inhalt der Stellenanzeigen darf nicht gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstoßen.
    • Die Stellenanzeige darf keine sachfremden Informationen beinhalten wie z.B. Werbeaktionen, Gewinnspiele oder ähnliches.
    • Die Laufzeit der Stellenanzeigen darf die Bewerbungsfrist nicht überschreiten.
  2. Produkterfüllung Stellenanzeigen
    • jobvector bemüht sich im Rahmen seiner Möglichkeiten, auf Anzeigen des Kunden eine hohe Quantität und Qualität von Bewerbern zu erreichen. Dazu zählen auch Medien-Kooperationen mit Dritten zum Beispiel aber nicht ausschließlich TV, Mobil, Online, Offline, Bewegtbildprodukte und weitere Nutzungsarten. jobvector veröffentlicht die Stellenanzeige in seinem Partnernetzwerk gezielt auf verschiedenen Medienkanälen (“Channels”), welche z.B. aber nicht ausschließlich aus Display-, SEA, Paid Social Ads, Stellenanzeigenteasern und Retargeting-Anzeigen auf Webseiten Dritter bestehen.
    • Der Kunde willigt explizit ein, dass jobvector die Stellenanzeige des Kunden in einer auf das jeweilige Medium angepassten Form bei Dritten veröffentlicht, um eine Marketingleistung zur Steigerung der Ansichten auf die Stellenanzeige zu erbringen. Diese Veröffentlichung zur Steigerung der Ansichten auf die Stellenanzeige und aller weiterer verbundenen Medien ist integraler Bestandteil der Leistung von jobvector und Bedarf keines weiteren Einverständnisses des Kunden. Bei der Wahl der Kooperationspartner, wird ein großes Augenmerk auf die Qualität des Partners gelegt.
    • jobvector behält sich das Recht vor, die Kategorisierung, die Klassifizierung und die Ausspielung der Stellenanzeige zu beliebigen Zeitpunkten zu ändern. Der Kunde hat kein Recht auf eine wie auch immer geartete Bestimmung der Positionierung der veröffentlichten Anzeige, zum Beispiel in bestimmten Rubriken, Landing Pages, Suchergebnisseiten oder bei ausgewählten Channel-Partnern.
    • jobvector optimiert die Inhalte der Anzeigen für alle Darstellungsformen und Endgeräte, so daß die BewerberInnen eine jeweils passende Ansicht erhalten. Dabei kann es zu Abweichungen oder der Auflösung des ursprünglich vom Kunden bereitgestellten Layouts kommen. Dies ist keine Einschränkung des Produkts, sondern eine Aufweitung einer zielgerichteten Marketingleistung.
    • Die gesamte Stellenanzeige mit allen Ihren inhaltlichen und technischen Bestandteilen wird von jobvector auf eine maximale Passgenauigkeit für die Zielgruppe modifiziert, um eine quantitativ und qualitativ hochwertige Marketingleistung zu erbringen. jobvector ist es zu diesem Zweck ausdrücklich erlaubt, die vom Kunden gelieferte Stellenanzeige technisch, inhaltlich anzupassen sowie das Design zu ändern. Dazu zählen unter anderem, aber nicht ausschließlich:
      • Anreicherung oder Reduktion von Informationen, auch aus weiteren Quellen, z.B. von Drittanbietern
      • Adaption der Arbeitsplatz-Lokation
      • Alterierung des Stellentitels
      • Anpassung der gesuchten Qualifikationen und Aufgaben
      • Adaption für andere Medienformate
      • Umschreibung in andere technische Formate
    • jobvector bewirbt die Stellenanzeige des Kunden auf Plattformen von Dritten, z.B. als Display-Anzeige, im Umfeld von Social Media und SEA. Obwohl wir höchste Qualitätsansprüche stellen, kann es dabei aufgrund der großen Anzahl von beworbenen Plattformen und aus technischen Gründen auch zu einer Einblendung in unerwünschtem Umfeld (z.B. Glücksspiel-Seiten und andere Webseiten mit zweifelhaftem Inhalt) kommen.
    • Sollte der Kunde jobvector auf ein solches “Brand Safety” Problem aufmerksam machen, werden wir uns bemühen, die Veröffentlichung der Jobanzeige auf entsprechenden Plätzen zeitnah zu stoppen.
    • Eine Einblendung im unerwünschten Umfeld ist keine Verringerung der Produktleistung.
    • jobvector haftet nicht für Schäden aller Art (Folgeschäden, Brand-Safety-Schäden) die durch Einblendungen in unerwünschtem Umfeld auftreten.
    • jobvector übernimmt keine Garantie für die Löschung von Anzeigen nach deren Ablaufdatum von Partner-Websites oder Suchmaschinen.
    • BewerberInnen, die sich über die jobvector-Plattform auf Stellenanzeigen beworben haben, können diese Stellenanzeigen auch nach Ablauf der Publikationszeit der Anzeigen weiterhin in ihrem persönlichen Nutzerkonto einsehen.

§ 2 Kampagnen-basierte Produkte

  1. Mit Kampagnen-basierten Produkten schalten Sie im jobvector-Partnernetzwerk gezielt auf verschiedenen Medienkanälen (“Channels”) Display-, SEA, Paid Social Ads, Stellenanzeigenteaser und Retargeting-Anzeigen auf Websites Dritter. Die Auswahl, welche Anzeige bei welchem Partnerchannel ausgespielt wird, wird von jobvector algorithmisch gestützt getroffen.
  2. Die jeweiligen BewerberInnen werden aufgrund der über Sie vorliegenden Daten in eine spezifische Audience zur Ausspielung aufgenommen. Ob die BewerberInnen in die passendste Audience aufgenommen wurden, ob diese tatsächlich für den Job passen und sich für den beworbenen Job interessieren, liegt außerhalb der Kenntnis von jobvector.
  3. Trotz sorgfältiger Prüfung vor der Ausspielung übernimmt jobvector keine Garantie, dass die jeweilige Anzeige an die passende Audience ausgespielt wird und ist im Falle einer Ausspielung an eine nicht passende Audience nicht haftbar zu machen. Ebenfalls ergibt sich aus einer teilweisen oder vollständigen Fehlzuordnung der Audience keine Leistungsminderung des Produkts.
  4. Die BewerberInnen können durch Anonymisierungs-Techniken die Zuordnung zu einer Audience unterdrücken: z.B. durch Löschen von Cookies, durch Surfen im anonymen Modus, durch Werbeblocker oder durch Entzug der Einverständniserklärung für Datenanalyse auf Websites Dritter. Die Anzeige des Kunden wird in solchen Fällen nicht an die entsprechenden BewerberInnen ausgespielt.
  5. jobvector übernimmt keine Garantie, dass die Anzeige des Kunden in der jeweiligen zugehörigen und dem Medium angepassten Form tatsächlich auf Websites von Dritten im jobvector-Partnernetzwerk ausgespielt wird. Die Entscheidung der Darstellung der jeweiligen Stellenanzeige in einem entsprechend angepassten Format für den jeweiligen Partnerchannel obliegt dem jeweiligen Betreiber dieses Partnerchannels und nicht jobvector. Ebenfalls obliegt dem jeweiligen Betreiber des Partnerchannels, ob er die Kampagne des Kunden aus technischen, inhaltlichen oder anderen Gründen nicht ausspielt. jobvector hat keinen Einfluß auf die Durchführung der Kampagnen des Kunden auf Plattformen Dritter.
  6. jobvector kann bei Produkten mit externen Kampagnen eine Zahlung per Vorkasse verlangen. Die Kampagnen werden erst nach Zahlungseingang gestartet.
  7. Eine monetäre Rückvergütung bei bereits gestarteten oder bereits abgeschlossenen Kampagnen ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für den Fall, dass Kennzahlen für Kampagnen rückwärtig angepasst werden oder die Konfiguration (bzw. das Targeting) der Kampagne nicht korrekt definiert war.
  8. Auch bei eingeschränkter oder dauerhaft abweichender Anzahl von Channels, Publishern oder Partnern hat der Kunde kein Anrecht auf Rückvergütung der Kosten für das Kampagnenprodukt, weder in Teilen noch in der Höhe des Gesamtbetrags.
  9. Das Urheberrecht aller Kampagnenbestandteile liegt bei jobvector. Insbesondere, aber nicht ausschließlich, umfassen die Urheberrechte folgende Komponenten der Kampagne:
    • Designs von Creatives, Display Ads, Social Media Ads
    • Alle gestalterischen Elemente einzeln und ihre Komposition als Teilkomponenten bis zur fertigen Anzeige
    • Alle Texte der Kampagne, insbesondere Beschriftungen, Call-to-actions und Inhalte der Ads
    • Die Kampagnenstruktur und das Setup der Einzelkampagnen sowie das Zusammenspiel aller Einzelkampagnen
    • Alle Anzeigenpermutationen und A/B-Testvarianten
  10. Der Produktkauf umfasst die Durchführung der Kampagne. Der Kunde erwirbt beim Produktkauf explizit nicht das Recht an den Inhalten der Kampagne.
  11. Das Urheberrecht umfasst auch die Ergebnisse einer maschinellen algorithmischen Berechnung.

§ 3 Karrieremesse (virtual) jobvector career day

Die Karrieremesse “jobvector career day” führt Arbeitgeber mit BewerberInnen in zahlreichen Städten zusammen.

Der “virtual jobvector career day” führt Arbeitgeber mit BewerberInnen auf der jobvector Plattform “virtuell” zusammen.

  1. Zulassung zu den Veranstaltungen von jobvector
    • Teilnehmer, die kostenpflichtig Serviceleistungen bei jobvector gebucht haben sowie anwesende Kooperationspartner, werden nachfolgend “Aussteller” genannt.
    • jobvector entscheidet über die Zulassung von Ausstellern.
    • Eine Übertragung der sich aus dem Zulassungsvertrag ergebenden Rechten und Pflichten auf Andere bedarf einer schriftlichen Einwilligung von jobvector.
    • Schließen sich mehrere Unternehmen hinsichtlich eines Auftrages zusammen, haften sie jobvector gegenüber als Gesamtschuldner.
  2. Präsentationsfläche, Standgestaltung, Leistungsverhinderung
    • Die Zuweisung einer Präsentationsfläche erfolgt durch jobvector. Dabei behält sich jobvector vor, unabhängig von der geschlossenen Vereinbarung, dem Kunden einen Stand in anderer Lage zuzuweisen, die Größe seiner Ausstellungsfläche zu ändern und sonstige bauliche Veränderungen vorzunehmen, falls diese notwendig sind.
    • Bei der Berechnung der Präsentationsfläche wird die zugeteilte Bodenfläche ohne Rücksicht auf Pfeiler, Vorsprünge oder andere feste Einbauten zugrunde gelegt.
    • Bei Ereignissen, die jobvector nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt, Streiks oder behördliche Maßnahmen) oder wegen unzureichender Auslastung der Kapazitäten ist jobvector berechtigt, Veranstaltungen zu kürzen, zu verlegen oder abzusagen. Bei vollständiger oder teilweiser Verlegung oder einer Kürzung der Veranstaltung gilt der Vertrag als für die geänderte Zeitdauer abgeschlossen.
  3. Haftung
    • jobvector haftet nicht für das Nichterscheinen von angemeldeten Kandidaten.
    • jobvector übernimmt außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit keine Haftung für entstandene Schäden bei den Ausstellungsmaterialien oder der Standeinrichtung des Kunden.
    • Wenn jobvector nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt, haftet jobvector nicht für Nachteile und Schäden, die aufgrund falscher Platzzuweisung, dem Standaufbau, Standfläche oder sonstigen fehlerhaften vereinbarten oder nicht vereinbarten Serviceleistungen entstehen.
    • jobvector haftet außerdem nicht für Nachteile und Schäden, die aufgrund von Ereignissen entstehen, die jobvector nicht zu vertreten hat.
    • Bei einem vollständigen Ausfall von geplanten Veranstaltungen seitens jobvector werden bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet. Darüber hinaus kann jobvector aber nicht in Regresshaftung genommen werden.
    • jobvector haftet nicht für die Standausrüstung oder das Ausstellungsobjekt im Rahmen des Vermieterpfandrechts.
    • Ein Schadensersatzanspruch des Kunden aufgrund der Änderung der Ausstellungsfläche (Lage und/oder Größe) ist ausgeschlossen.
    • jobvector haftet nicht für fremdes Eigentum.
    • Ein Haftungsausschluss gilt ebenfalls für Schäden an aufbewahrten Objekten. jobvector haftet ebenfalls nicht für den Verlust von Objekten.
  4. Hausordnung bei Veranstaltungen
    • Die Hausordnung des Veranstaltungsortes ist Bestandteil des Vertrages. Befragungen und Verteilung von Prospekten, Flugblättern, Mustern u.ä. seitens des Kunden sind nicht gestattet oder außerhalb der zugewiesenen Präsentationsfläche vorher abzusprechen.
    • jobvector ist berechtigt, Ausstellungsobjekte und/oder Personen, die durch Geruch, Geräusche oder andere Emissionen oder durch das Verhalten (z.B. aggressives Werben) sowie Aussehen (z.B. obszöne Erscheinung) eine Störung des Messebetriebs verursachen, auszuschließen. Die Entscheidungsgewalt über den Ausschluss liegt bei jobvector.
    • Ohne Absprache mit jobvector, ist es verboten zu fotografieren und bewegte Bilder herzustellen.
    • Der Verkauf von Waren aller Art ist nur mit der ausdrücklichen Zustimmung von jobvector erlaubt.
    • Es darf keine Akquisition betrieben werden.
    • Veranstaltungsbesucher dürfen nur am eigenen Stand angesprochen werden.
    • jobvector ist berechtigt, den Aussteller bei Verstößen oder Nichtbefolgung von Anordnungen von der Veranstaltung auszuschließen. Durch den Ausschluss entstehen auch keine Ansprüche des Ausstellers gegenüber jobvector.
    • jobvector ist nicht für die Obhut des Ausstellungsobjekts verantwortlich. jobvector haftet für sich und seine Mitarbeiter für Schäden an Ausstellungsobjekten nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
    • Der Vermieter bzw. der Nutzungsberechtigte von Veranstaltungsgebäuden kann bei begründeten Fällen dem Kunden ein wirksames Hausverbot erteilen.
  5. Aufzeichnung von Inhalten von Foren
  6. jobvector behält sich das Recht vor, Vorträge auf Foren live, zeitversetzt, aufgezeichnet oder bearbeitet online zur Verfügung zu stellen.

  7. Zusätzliche Nutzungsbedingungen für das digitale Event “virtual jobvector career day”
    • Zugangsvoraussetzung für die Beteiligung am virtual jobvector career day für BewerberInnen sind:
      • Anmeldung zum virtual jobvector career day
      • Freischaltung des Lebenslaufs/Talentprofils zur Einsicht für Unternehmen.
    • Mit Beitritt zur Veranstaltung erklärt die BewerberIn dem Veranstalter gegenüber ausdrücklich Einverständnis und Zustimmung bezüglich folgender Aktionen und Freigaben, die wesentliche Merkmale des Events sind:
      • Kontaktaufnahme und Direktansprache durch die beteiligten Arbeitgeber
      • Chat-Sessions (inklusive Video- und Audio-Übertragung) in Kleingruppen ohne Anonymisierung
      • Freigabe persönlicher Kontaktdaten, diese betrifft unter anderem, aber nicht ausschließlich:
        • Alle Daten des Lebenslaufs/Talentprofils
        • Name, Email, Telefonnummer
      • Profilbildung zur algorithmischen Abschätzung interessanter Arbeitgeber und Jobangebote.
    • jobvector behält sich das Recht vor, TeilnehmerInnen der Veranstaltung ohne weitere Angabe von Gründen von der weiteren Teilnahme auszuschließen, auch während der bereits laufenden Veranstaltung. Gründe für einen Ausschluss von der Veranstaltung sind unter anderem, aber nicht ausschließlich:
      • Technische Gründe (z.B Nutzung zu hoher oder geringer Bandbreite, Spamming von Diensten oder Denial of Service-Attacken, Einsatz von Bots für automatisierte Anfragen)
      • Verhaltensbedingte Gründe (z.B häufig wiederholte Ansprache der selben Personen, unangemessene Darstellung des Teilnehmers in Bild und/oder Ton, Blockade oder Unkenntlichmachung des Videobilds, oder unangemessene Ausdrucksweise im Gespräch).

§ 4 Karriereratgeber “Karrieretrends”

Produktbezogene Geschäftsbedingungen für den jobvector Karriereratgeber „Karrieretrends“ im gedruckten Buchformat. Unser Karriereratgeber ist eine Orientierungshilfe für die Zielgruppe der Naturwissenschaftler, Mediziner, Informatiker und Ingenieure. jobvector ist berechtigt, Änderungen bezüglich der Platzierungen abweichend von der schriftlichen Auftragsbestätigung vorzunehmen und Anzeigen mit dem Wort „Anzeige“ hervorzuheben.

  1. Druckunterlagen und Druckqualität
    • Für die rechtzeitige und einwandfreie Lieferung der Druckunterlagen ist allein der Kunde verantwortlich. Entscheidend für die Druckqualität sind die jeweiligen Druckunterlagen.
    • Bei fehlender Größenangabe seitens des Kunden, ist jobvector berechtigt die Kosten für die übliche, tatsächliche Abdruckhöhe dem Kunden in Rechnung zu stellen.
    • Der Kunde hat einen Anspruch auf Zahlungsminderung bei unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck. Dies gilt nur in dem Fall, dass der eigentliche Zweck beeinträchtigt wurde.
    • Bei Mängeln, die erst beim Druckvorgang festgestellt werden, besteht kein Anspruch auf Preisminderung oder Schadensersatz. Auf Fehler in wiederholt erscheinenden Anzeigen muss der Kunde ausdrücklich hinweisen. Andernfalls bestehen keine Ansprüche des Kunden.
    • Bei verspäteter Abgabe der Druckunterlagen gibt es keine Gewähr für die Druckqualität. Für jede Anzeige muss ein verbindlicher Farbproof vorliegen, andernfalls bestehen keine Haftungsansprüche gegenüber jobvector.
  2. Verbreitung
    • jobvector übernimmt keine Garantie für die vollständige Verbreitung der Druckauflage.
    • jobvector hat keine Kontrolle über die Vertriebskanäle seiner Kooperationspartner. Es gibt keine Garantie dafür, dass eine bestimmte Mindestmenge der Auflage abgesetzt wird.

E. Nutzungsbedingungen für BewerberInnen, allgemein

§ 1 Geltungsbereich

  1. Mit Nutzung der jobvector-Plattform und unseren Karriere-Dienstleistungen online oder offline, akzeptieren Sie unsere nachfolgenden Nutzungsbedingungen für BewerberInnen.
  2. Die jobvector Karriere-Dienstleistungen wurden für die Unterstützung der Arbeitssuche natürlicher Personen in ein Arbeitsverhältnis entwickelt. Eine Nutzung unserer Bewerber-Dienstleistungen zu kommerziellen Zwecken, z.B. für Werbeschaltung für Unternehmen oder Einzelpersonen, ist nicht erlaubt.

§ 2 Inhalte und Registrierung

  1. jobvector stellt nicht nur aufbereitete Stellenanzeigen von Unternehmen sondern auch in großem Umfang Informationen zu Verfügung. Diese Informationen helfen BewerberInnen, sich am Arbeitsmarkt zu orientieren, den passenden Arbeitgeber und den optimalen Job zu finden.
  2. Um alle Karriereservices von jobvector zu nutzen, ist eine Registrierung auf der jeweiligen Plattform von jobvector erforderlich.
  3. Services, für die eine Registrierung erforderlich ist, wird jobvector nicht ohne erfolgte Registrierung anbieten.

F. Nutzungsbedingungen für Bewerber, servicespezifisch

§ 1 Jobmail

  1. Wenn Sie Ihre E-Mailadresse hinterlegen, können wir Ihnen passende Jobs zusenden.
  2. Die Relevanz der Ihnen zugesendeten Jobs berechnen wir aus zahlreichen Komponenten. Es können zum Beispiel Ihr Suchprofil, Ihr Nutzungsverhalten, Ihr gespeicherter Lebenslauf und weitere Daten Ihres jobvector-Kontos, sowie Inhalte von Stellenanzeigen für eine Relevanzberechnung herangezogen werden.
  3. Abonnieren Sie mehrere Jobmails, zum Beispiel zu verschiedenen Suchbegriffen, müssen Sie sich von jeder Jobmail separat abmelden.

§ 2 Favoriten

  1. Sie können Stellenanzeigen, Unternehmen und Fortbildungen favorisieren. Diese gespeicherten Anzeigen sind in Ihrem Nutzerkonto gelistet. Wir analysieren die gespeicherten Einträge und senden Ihnen Erinnerungs-E-Mails zu diesen favorisierten Stellenanzeigen.
  2. Sind die favorisierten Angebote abgelaufen, entfernen wir diese Einträge automatisch aus Ihrem Profil.

§ 3 Nutzerkonto

  1. Durch Nutzung unserer Services, bei denen die Hinterlegung Ihrer E-Mailadresse zwingend erforderlich ist, z.B. beim Abonnement einer Jobmail, erstellen Sie ein Nutzerkonto. Das Nutzerkonto ist an Ihre E-Mailadresse gebunden. Um die Sicherheit im Rahmen des Authentifizierungsprozesses zu erhöhen, werden wir Sie bei einigen Services darauf hinweisen, Ihr Nutzerkonto zusätzlich mit einem Passwort zu versehen.
  2. Bei Erstellung Ihres Nutzerkontos erhalten Sie automatisch den Service “Jobmail” zu Ihren Suchanfragen.
  3. Teil des Nutzerkontos ist unser Newsletter, der Sie über interessante Services bei jobvector informiert. Sie können den Newsletter jederzeit abbestellen.
  4. Es ist nur ein Nutzerkonto pro Nutzer zulässig. Das Nutzerkonto ist nicht zu einem anderen Nutzer übertragbar.
  5. Das Nutzerkonto bleibt bestehen, bis es vom Nutzer in den Kontoeinstellungen gelöscht wird.
  6. jobvector behält sich vor, Nutzerkonten ohne Angabe von Gründen zu löschen und E-Mailadressen dauerhaft von einer Registrierung auszuschließen. Wir werden von diesem Recht insbesondere, aber nicht ausschließlich, Gebrauch machen in folgenden Fällen:
    • Invalidität der E-Mailadresse
    • Generellem Missbrauch unserer Services
    • Verdacht auf Spamming, Werbelinks, Betrug (Fraud) oder Massenbewerbung
    • Upload/Einstellung von Inhalten die unter folgende Definitionen fallen: Beleidigung, Belästigung, Jugendgefährdung, illegale Inhalte, Straftaten, Copyright-Verstöße, Politische Propaganda, vertrauliche Daten, Geschäftsgeheimnisse, Falschangaben, Vortäuschung eine andere Person zu sein, Einbringen von Werbung, Webscraping oder Marktbeobachtung, Botaktivität.
    • Verstoß gegen die guten Sitten

§ 4 Talent Pool

  1. Sie können Ihren Lebenslauf in unserer Datenbank “Talent Pool” hinterlegen. Dies ermöglicht Unternehmen, Ihren Lebenslauf zu durchsuchen und Sie zu kontaktieren.
  2. jobvector garantiert nicht die dauerhafte Speicherung Ihrer Daten. Wir übernehmen keine Garantien für die Beständigkeit, Validität und Persistenz Ihrer Daten. Wir behalten uns das Recht vor, Ihren Lebenslauf jederzeit aus technischen, inhaltlichen oder Gründen der Laufzeit zu löschen oder nicht mehr anzuzeigen und das Datenvolumen der Dateien einzuschränken oder zu reduzieren.
  3. Die auf der jobvector-Plattform aktiven Arbeitgeber suchen global neue Talente. Daher haben auch Unternehmen als Arbeitgeber die Ihren Sitz außerhalb Europas haben, Zugriff auf das Produkt “Talent Pool”. Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall Ihr freigegebener Lebenslauf in Länder außerhalb der EU übertragen werden kann. In diesen Ländern können andere Datenschutzgesetze gelten. Bitte beachten Sie dazu unsere Datenschutzbestimmungen.

§ 5 Bewerbung über jobvector

  1. Bei einigen Stellenanzeigen können Sie sich über die jobvector-Plattform bewerben. Dazu füllen Sie Ihre Daten in vorgegebene Formularfelder und können diese durch Hochladen Ihres Lebenslaufs ergänzen.
  2. Die von Ihnen im Rahmen des Bewerbungsprozesses erstellten und hochgeladenen Lebenslauf-Informationen werden im Nutzerprofil der zugehörigen E-Mailadresse gespeichert.
  3. Diese Daten werden im Profil des jeweiligen Arbeitgebers gespeichert und sind dem Arbeitgeber nach Authentifizierung und Anmeldung an seinem Arbeitgeberkonto zugänglich. Auch in Ihrem Bewerber-Konto werden die Stellenanzeigen, auf die Sie sich beworben haben, angezeigt.
  4. jobvector übernimmt keine Garantien und keine Haftung für die Speicherung Ihrer Lebenslauf- oder Bewerbungs-Daten.
  5. Wir übertragen Ihre Bewerbung auf einen Job an den Arbeitgeber per E-Mail oder Schnittstelle direkt in das Bewerber-Management-System des Arbeitgebers. Wir evaluieren und implementieren ständig neue Möglichkeiten, den Arbeitgebern Ihre Bewerbung zukommen zu lassen. Wir übernehmen keine Garantie oder Haftung für die Erstellung und den Versand Ihrer Bewerbung. Wir weisen darauf hin, dass wir aus technischen Gründen eine erfolgreiche Zustellung Ihrer Bewerbung nicht sicherstellen können. Bitte kontaktieren Sie im Zweifelsfall den Arbeitgeber über einen alternativen Kommunikationsweg (zum Beispiel telefonisch), um sich den Eingang Ihrer Bewerbung bestätigen zu lassen.

§ 6 Karrieremesse “jobvector career day”

  1. Tickets die zum Zutritt berechtigen, können ausschließlich durch eine vorherige Registrierung und durch die Plattformen der jobvector GmbH erworben werden.
  2. Zutrittsberechtigt sind nur Personen mit gültigem Eintrittsticket.
  3. Personen mit einem Eintrittsticket für Bewerber haben den Rechtsstatus eines Bewerbers.
  4. Das Ticket berechtigt formal zum Zutritt, jedoch kann der Zutritt durch jobvector aus dringenden Gründen gesperrt, verweigert oder verboten werden und/oder das Ticket für ungültig erklärt werden. Eine Zutrittsverweigerung seitens jobvector kann zum Beispiel, aber nicht ausschließlich, bedingt sein durch Umstände des Veranstaltungsorts wie Überfüllung oder aber auch personenbezogen wenn z.B. der Ticketinhaber nicht zur Zielgruppe passt oder falsche Angaben beim Registrierungsvorgang hinterlegt hat.
  5. Mit Zutritt zum Eventgelände akzeptiert die BewerberIn die Hausordnung des Veranstaltungsortes.
  6. Ohne Absprache mit jobvector ist es verboten zu fotografieren und bewegte Bilder herzustellen.
  7. Der Verkauf von Waren aller Art ist nur mit der ausdrücklichen Zustimmung von jobvector erlaubt.
  8. Es gilt ein vollständiges Akquiseverbot während, vor und nach der Veranstaltung. Bitte beachten Sie das umfassende Verbot von Akquise & Datensammlung im kompletten Haus. Akquisetätigkeit durch Dritte (Unternehmen oder Kaufleute), gerichtet an Unternehmen oder BewerberInnen, ist nicht zulässig und verboten. Dies gilt auch für non-Profit Unternehmungen und Angebote. Verboten sind insbesondere, aber nicht ausschließlich:
    • generelle Informationsübermittlung mit dem Ziel der Bewerbung, des Verkauf oder der Bekanntmachung zu Absatzzwecken, auch bei non-Profit-Angeboten
    • Studienerhebungen und Umfragen aller Art
    • Erhebung von Daten der Messebesucher, sowohl von Personalverantwortlichen als auch BewerberInnen
  9. Während der Veranstaltungen werden Fotos gemacht. Es kann sein, dass Sie darauf abgebildet werden. Die Fotos werden von jobvector zu Werbezwecken verwendet. Sollten Sie nicht fotografiert werden wollen, weisen Sie den Fotograf bitte darauf hin.